Die Akademie übernahm den IV-Vertrag „Depression“ der Techniker Krankenkasse zum 1. April 2007 mit 190 eingeschriebenen Patienten. Bereits am 29. März 2007 war die erste Dokumentation bei Athene eingegangen. Eine Befragung unter den teilnehmenden Praxen ergab eine Reihe von Verbesserungswünschen an der Dokumentation, sowie an der operativen Durchführung des Vertrages, die wir zeitnah umsetzten.
Zum Stand der Drucklegung dieses Artikels Anfang Juli 2008 waren in den Vertrag bereits 2.253 Patienten und 223 Praxen und Kliniken in zehn Regionen eingeschrieben. Zur Verteilung in den einzelnen Regionen siehe Tabelle 1. Auf den ersten Blick zeigen sich vordergründig zwar größere Unterschiede zwischen den Regionen, die sich aber im Verhältnis zur Anzahl der teilnehmenden Praxen in der Region relativieren. Außer im Saarland hat jede Praxis durchschnittlich mindestens sechs Patienten eingeschrieben, in manchen Regionen sind dies sogar durchschnittlich mehr als 15 Patienten pro Praxis. Eine erste Bewertung des Vertrages durch die Techniker Krankenkasse wird gerade in den Tagen der Drucklegung dieses Artikels beendet. Ersten Prognosen zufolge hat der Vertrag in dieser Bewertung anscheinend sehr gut abgeschnitten. Es besteht Grund zur Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit den Vertrag auch in weiteren Regionen umsetzen dürfen und möglicherweise zusätzliche Indikationen in den Vertrag integrieren können.
Auf dem Gebiet der Gründung von regionalen Netzwerken bzw. der Institutionalisierung schon bestehender (mehr oder weniger straff organisierter) Netzwerkstrukturen konnten wir Erfolge verbuchen: Erste Initiativen sind bereits eingetragen oder stehen kurz davor. Neben der Gründung von Vereinen – was abhängig vom jeweiligen Bundesland und zuständigen Registergericht problematisch werden kann – geht die Entwicklung verstärkt in Richtung der Gründung von Genossenschaften. Diese Organisationsformen sind vor allem dann sinnvoll und notwendig, wenn im Rahmen des Netzwerks direkt mit den Krankenkassen, zum Beispiel ein Vertrag zur integrierten Versorgung für die jeweilige Region, verhandelt werden soll. Sowohl beim Findungsprozess geeigneter Netzwerkstrukturen und der Planung der formalen Gründung, als auch bei der Konzeption des IV-Vertrages bis hin zur Unterstützung beim Verhandeln mit den Krankenkassen bietet Athene über die Genossenschaft „Brain-Konzept“ jegliche benötigte Unterstützung an. Die Beratung erfolgt grundsätzlich direkt vor Ort in den jeweiligen Netzwerken. Dabei ist die Funktion von Athene mehr in einer Katalysatorfunktion schon bestehender Ideen, Strukturen und Vorstellungen zu sehen und weniger in einer dogmatisierenden Rolle als Initiator: Schon bestehende Gedanken und Ideen werden aufgegriffen und soweit wie möglich in die zukünftigen Strukturen und Verträge implementiert.
In Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der drei Berufsverbände erarbeiten Frau Gabriele Schuster und Herr Matthias Wöhr im Auftrag von BVDN, BVDP und BDN derzeit auch ein 73c-Rahmenkonzept (besondere ambulante Versorgung) zu den Indikationen Depression, Psychosen, Demenz, Parkinson-Syndrome, Multiple Sklerose und Epilepsie. Das Rahmenkonzept steht nun kurz vor dem Abschluss. Athene hat das technische Repertoire im Team in den letzten Monaten stark erweitert und ist nun in der Lage, auch sehr große Verträge mit vielen Leistungserbringern und Patienten zu verwalten. Bisher gehen bei Athene zwischen 300 und 400 Fax-Seiten am Tag ein. Mit Hilfe der neuen technischen Grundlagen sind auch Zahlen von bis zu drei Millionen Fax-Seiten pro Tag sicher und effizient zu bewältigen. Somit ist Athene auch für die Zukunft gerüstet und fest gewillt, sich als Marktführer in der Verwaltung von Verträgen im neuropsychiatrischen Bereich zu behaupten.
